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   VGH Bayern, 26.03.2021 - 20 NE 21.894   

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https://dejure.org/2021,7564
VGH Bayern, 26.03.2021 - 20 NE 21.894 (https://dejure.org/2021,7564)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.03.2021 - 20 NE 21.894 (https://dejure.org/2021,7564)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. März 2021 - 20 NE 21.894 (https://dejure.org/2021,7564)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 57 Abs. 6, § 152a; GG Art. 103; IfSG § 28a Abs. 3
    Erfolglose Anhörungsrüge

  • rewis.io

    Anspruch, Kenntnis, Antragsteller, Vorbringen, BayVerfGH, Tatsachen, Einwendungen, unanfechtbar, E.v, BVerfG, Beweisergebnisse, verfahrens, rechtliches, Beteiligten, erhebliches Vorbringen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verletzung verfahrensrechtlicher Grundrechte durch Abweisung einer Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2021 - 20 NE 21.894
    Besondere Umstände in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich ist (vgl. BVerfG, B.v. 31.1.2020 - 2 BvR 2592/18 - juris Rn. 11; B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 - juris Rn. 39; BVerwG, B.v. 28.3.2014 - 1 WB 10.14 u.a. - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2021 - 20 NE 21.894
    Der verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 91 Abs. 1 BV) verpflichtet das Gericht, seine Entscheidung nur auf Tatsachen oder Beweisergebnisse zu stützen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. § 108 Abs. 2 VwGO), sowie ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, soweit es aus verfahrens- oder materiell-rechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BayVerfGH, E.v. 25.8.2016 - Vf. 2-VI-15 - juris Rn. 33 ff.; BVerfG, B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - NVwZ 2016, 238 - juris Rn. 45).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 8 C 13.11

    Rechtsbehelfscharakter der Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2021 - 20 NE 21.894
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (BVerwG, B.v. 15.8.2019 - 5 B 11.19 u.a. - juris Rn. 1; B.v. 24.11.2011 - 8 C 13.11 u.a. - ZfWG 2012, 36 - juris Rn. 2).
  • VerfGH Bayern, 25.08.2016 - 2-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiederaufnahme eines

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2021 - 20 NE 21.894
    Der verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 91 Abs. 1 BV) verpflichtet das Gericht, seine Entscheidung nur auf Tatsachen oder Beweisergebnisse zu stützen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. § 108 Abs. 2 VwGO), sowie ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, soweit es aus verfahrens- oder materiell-rechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BayVerfGH, E.v. 25.8.2016 - Vf. 2-VI-15 - juris Rn. 33 ff.; BVerfG, B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - NVwZ 2016, 238 - juris Rn. 45).
  • BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Leiterin einer

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2021 - 20 NE 21.894
    Besondere Umstände in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich ist (vgl. BVerfG, B.v. 31.1.2020 - 2 BvR 2592/18 - juris Rn. 11; B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 - juris Rn. 39; BVerwG, B.v. 28.3.2014 - 1 WB 10.14 u.a. - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 15.08.2019 - 5 B 11.19

    Nachweis einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verwaltungsverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2021 - 20 NE 21.894
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (BVerwG, B.v. 15.8.2019 - 5 B 11.19 u.a. - juris Rn. 1; B.v. 24.11.2011 - 8 C 13.11 u.a. - ZfWG 2012, 36 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 22.03.2021 - 20 NE 21.754

    Erfolgloser Normenkontrolleilantrag gegen Schulschließung wegen Corona-Pandemie

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2021 - 20 NE 21.894
    Die zulässige Anhörungsrüge, mit welcher der Antragsteller die Fortführung des Verfahrens über seinen mit Beschluss vom 22. März 2021 (Az. 20 NE 21.754) abgelehnten Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO anstrebt, bleibt ohne Erfolg.
  • BVerwG, 28.03.2014 - 1 WB 10.14

    Geltendmachung einer Gehörsverletzung im Zusammenhang mit einem Streit über die

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2021 - 20 NE 21.894
    Besondere Umstände in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich ist (vgl. BVerfG, B.v. 31.1.2020 - 2 BvR 2592/18 - juris Rn. 11; B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 - juris Rn. 39; BVerwG, B.v. 28.3.2014 - 1 WB 10.14 u.a. - juris Rn. 11).
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